Im Zuge der Verschmelzung geht auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit der Nittmann & Pekoll GesmbH mit Wirkung zum 30. Juni 2024 auf die MAIT Austria GmbH über. Das Vertragsverhältnis sowie alle in dessen Rahmen bisher getroffenen Vereinbarungen bleiben weiterhin aufrecht und gelten in unveränderter Form für die MAIT Austria GmbH fort.
Bitte beachten Sie als bisheriger Kunde der Nittmann & Pekoll GesmbH, dass Ihr nunmehriger Vertragspartner, nämlich die MAIT Austria GmbH, eine andere Firmenbuchnummer und eine andere Umsatzsteueridentifikationsnummer hat. Für Zwecke der Umsatzsteuer bitten wir unsere Lieferanten, Rechnungen ab dem Stichtag 1. Juli 2024 an die MAIT Austria GmbH auszustellen.
Wir freuen uns auf eine gemeinsame und spannende Zukunft und darauf, weiterhin erfolgreiche Projekte mit Ihnen durchzuführen!